Dieses Aktenstück trägt zwar Ort und Datum sowie die Namen der Mitglieder des Stiftungsrates. Da aber die entsprechenden Unterschriften (noch) fehlen, entfaltet dieses Dokument keine Rechtswirkung. Weitere Bestimmungen, welche die geplante Nutzung der landwirtschaftlichen Liegenschaft Z. festlegen, liegen nicht bei den Akten. Insbesondere handelt es sich auch beim Arboreten- Vertrag nur um ein Muster.