a) durch Übernahme oder Kauf von geeigneten Liegenschaften oder m I - mobiliengesellschaften und Vermietung oder unentgeltliche Überlassung der Liegenschaften an bedürftige oder sozial engagierte Personen und Familien, an Wohngemeinschaften für Kinder, Jugendliche oder Erwachsene, an soziale Institutionen wie Alters- und Pflegeheime, Jugendstätten, Wohnheime für Suchtgefährdete, zur sinnvollen Freizeitgestaltung als Jugend-, Bildungs-, Ferien- oder Naturfreundehaus, für kulturelles Schaffen sowie Kulturveranstaltungen usw.