b) Aus den öffentlich beurkundeten Statuten der Beschwerdeführerin ergibt sich folgender Stiftungszweck: "Die Stiftung Z. bezweckt, Liegenschaften für wohltätige, gemeinnützige, soziale und kulturelle sowie im allgemeinen öffentlichen Interesse liegende Zwecke zur Verfügung zu stellen oder derartige Verwendungen zu sichern und zu fördern. Sie erfüllt den Stiftungszweck insbesondere