BGBB gelten einmal jene Betriebe, die für die Erprobung von landwirtschaftlichen Hilfsstoffen auf landwirtschaftlichen Boden angewiesen sind. Im Vordergrund stehen hier einerseits die chemische Industrie und anderseits Versuchsbetriebe mit biologischer Zielsetzung (Saat- und Viehzucht). Als Schulbetrieb gelten in erster Linie die landwirtschaftlichen Schulen zur Aus- und Weiterbildung der in der Landwirtschaft tätigen Personen. Diese Schulen sind in der Regel öffentlich-rechtlich organisiert; es fallen aber auch anerkannte privatrechtliche landwirtschaftliche Ausbildungsstätten unter diesen Begriff (Bandli/Stadler, a.a.O., Art. 64 N 19 f.). Unter Art.