(Kantonsgericht, Kommission für Entscheide in Strafsachen, Urteil KSE 1/00 vom 7. November 2000) Rechtsbehelf nach Art. 40 LugÜ / Fehlende Einlassung Erwägungen: (…) 3. Eine in einem Vertragsstaat ergangene Entscheidung wird gemäss Art. 27 Ziff. 2 LugÜ in den anderen Vertragsstaaten ebenfalls nicht anerkannt, wenn dem Beklagten, der sich auf das Verfahren nicht eingelassen hat, das dieses Verfahren einleitende Schriftstück oder ein gleichwertiges Schriftstück nicht ordnungsgemäss und nicht so rechtzeitig zugestellt worden ist, dass er sich verteidigen konnte.