Nach dem Ereignis vom 16. September 1998 wurde am Bau eine erste Unfallabklärung durch verschiedene kantonale Amtsstellen getätigt, bei welcher unter anderen auch der Baupolier Z. als Mitarbeiter der Beschwerdeführerin anwesend war. Am 28. September 1998 wurde Z. als Auskunftsperson durch die Kantonspolizei Appenzell I.Rh. unterschriftlich zum Unfallereignis befragt. Anlässlich dieser Befragung wurde Z. davon in Kenntnis gesetzt, dass in der Angelegenheit ein Rapport an das Untersuchungsrichteramt erstellt werde. In keinem Zeitpunkt der Befragung wurde Z. jedoch eine strafrechtliche Mitwirkung am Unfallereignis vorgeworfen.