, Zürich 1997, N 455 ff.). In welchem Stadium der Verdächtige zum Angeschuldigten wird, ist wesentlich, da dem Angeschuldigten erst mit der Eröffnung der Untersuchung Parteirechte zuerkannt werden, auf die er sich im polizeilichen Vorverfahren nicht oder zumindest nur beschränkt berufen kann. Die Eröffnung der Untersuchung bewirkt auch, dass das Verfahren zu einem formellen Abschluss zu bringen und demzufolge auch über die Kosten, insbesondere über die Verteidigungskosten zu befinden ist.