Diese Zahl ist der Ausbildung des Gesuchsgegners mit langjähriger Berufserfahrung und zusätzlicher Handelsschulausbildung angemessen und könnte von ihm andernorts mit Sicherheit auch erreicht werden. Dem Gesuchsgegner ist auf seinen Hinweis des stetigen Cash Drains (jährliche Abnahme des Eigenkapitalkontos um Fr. 40'000.-- bis Fr. 50'000.--) zu entgegnen, dass Selbständigerwerbende sich nicht ohne weiteres während Jahren auf ihre schlechte wirtschaftliche Lage berufen können, ohne allenfalls einen Wechsel zur unselbständigen Erwerbstätigkeit vorzunehmen (vgl. zu dieser Argumentation