(…) 1. A. verlangte beim Bezirksgerichtspräsidenten von Appenzell als Einzelrichter, es seien die Beklagten unter Strafandrohung gemäss Art. 292 StGB zu verpflichten, die im privatrechtlichen Grenzabstand von 3 m befindliche Holzbaute innert angemessener Frist zu entfernen. Gleichzeitig stellte er ein Gesuch um Sistierung des Amtsbefehlsverfahrens, weil er gleichentags einen Rekurs an die Standeskommission gegen einen Entscheid der Feuerschaukommission erhoben habe, mit dem den Beklagten auf der Parz.