Der Kläger hat gesehen, wie der Sohn des Beklagten Kühe auf die Strasse liess. Er überholte die Kühe nachher auch. Aufgrund dieser Begebenheiten musste der Kläger damit rechnen, dass weiter vorne entweder eine Person oder eine Absperrung kommt, welche die Kühe zum Verlassen der Strasse bewegt. Allerdings durfte er darauf vertrauen, dass eine allfällige Sperre genügend markiert ist. Er musste seine Fahrweise nicht auf eine sehr schlecht sichtbare Sperre abstimmen. Der Kläger durfte ein den äusseren Verhältnissen angepasstes Tempo fahren.