Wäre der Kläger den ihn treffenden Pflichten nachgekommen und wäre sehr langsam gefahren oder hätte den Kopf aufrecht gehalten, so hätte er die auf wenige Meter gut sichtbare Schnur wohl noch im letzten Moment wahrgenommen, und der Sturz wäre wahrscheinlich zu vermeiden gewesen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit aber wäre dieser weit weniger heftig und der Schaden geringer ausgefallen. Die Pflichtversäumnisse des Klägers erweisen sich als adäquate Mitursache für die Sturzfolgen.