Die gesenkte Kopfhaltung des Klägers bewirkte eine Einengung des Sichtraums vor dem Fahrrad auf wenige Meter. Bei nicht ganz tiefen Tempi führt dies zur Gefahr, Dinge auf der Strasse so spät zu erkennen, dass ein rechtzeitiges Bremsen nicht mehr möglich ist. Dies trifft gerade bei nasser Witterung in besonderem Masse zu. Dieser Gefahr ist - nicht nur mit Blick auf Objekte, mit deren Vorhandensein man auf der Strasse weniger rechnen muss, sondern ganz generell - mit geeigneten Massnahmen zu begegnen.