Mit Bezug auf die Frage der Unterbrechung des adäquaten Kausalzusammenhanges ist lediglich zu prüfen, ob ein Verhalten des Geschädigten derart ausserhalb des normalen Geschehens liegt oder derart unsinnig ist, dass damit schlicht nicht zu rechnen war. Die Alltagserfahrung lehrt, dass Fahrverbotstafeln insbesondere von Radfahrern immer wieder missachtet werden. Auch nicht immer optimal aufmerksame Radfahrer sind nicht so aussergewöhnlich, dass mit ihnen schlicht nicht zu rechnen ist.