c) Anlässlich des Augenscheins vom 26. Oktober 1999 war die Schnur, erst noch trocken und versehen mit blauen Bändeln, von der Strasse auf der Höhe des Wohnhauses aus, also aus etwa 20 Metern Entfernung, knapp sichtbar. Die am Unfalltag verwendete Schnur war nicht mehr neu und daher durch die Witterung angedunkelt. Zudem regnete es, was die Schnur nochmals dunkler wirken liess. Die allgemeine Sicht war durch den Regen eingeschränkt. An der Schnur war gemäss Beweisaufnahme nichts befestigt, was die Sperre auffällig erscheinen liess. Die durch Feuchtigkeit und Witterung angedunkelte Schnur hob sich nur schlecht vom dunklen Hintergrund der nassen Strasse ab.