Diesbezüglich ist zu bemerken, dass aufgrund der Fernmeldegesetzgebung die Eidg. Kommunikationskommission für die Erteilung von Konzessionen für die Betreibung von digitalen Mobilfunkanlagen zuständig ist. Das gesamtschweizerische Mobilfunknetz wird also aufgrund der erteilten Konzessionen von der Eidg. Kommunikationskommission bestimmt. Bis dato sind drei derartige Konzessionen von der Eidg. Kommunikationskommission erteilt worden, nämlich an die Swisscom, an diAX und an Orange. Aufgrund der Fernmeldegesetzgebung haben kantonale und kommunale Behörden keinen Einfluss auf die Ausgestaltung des Mobilfunknetzes.