Es bleibt somit noch abzuklären, ob allenfalls Vorschriften der Umweltschutzgesetzgebung verletzt werden. Es ist nämlich wissenschaftlich erstellt, dass Mobilfunkantennen elektromagnetische Felder erzeugen, weshalb der Bundesrat gestützt auf das Bundesgesetz über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983 (USG) zum Schutze der Gesundheit der Bevölkerung am 23. Dezember 1999 die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) erlassen hat, welche auf den 1. Februar 2000 in Kraft getreten ist.