Hinzu kommt, dass im Falle einer Erteilung der nachgesuchten Bewilligung ein Präjudiz mit Signalwirkung geschaffen würde, indem andere Privatpersonen in ähnlicher oder gleicher Lage wie die Rekurrentin unter Berufung auf die Rechtsgleichheit ebenfalls öffentliche Parkflächen für sich reklamieren würden, was eine Behinderung oder Gefährdung des gesamten Verkehrs im Dorfkern zur Folge haben könnte, welche keinesfalls im öffentlichen Interesse läge.