Dabei gilt es in Betracht zu ziehen, dass kein Rechtsanspruch auf Einräumung eines ununterbrochenen Dauerparkrechtes auf öffentlichem Grund besteht. Es ist nicht Sache der öffentlichen Hand, Grundeigentümern, insbesondere im eng überbauten Dorfkern von Appenzell, Parkflächen auf öffentlichem Grund bereit zu halten. Würde nämlich ein derartiger Anspruch bestehen bzw. würden die Behörden eine derartige Praxis begründen, wäre aufgrund der präjudiziellen Wirkung mit einer entsprechenden Nachfrage zu rechnen, die nicht mehr befriedigt werden könnte.