2.1 Im vorliegenden Fall ist in tatsächlicher Hinsicht davon auszugehen, dass die Rekurrentin für das regelmässige Abstellen eines Motorfahrzeuges öffentlichen Boden in Anspruch nehmen will, welches Ansinnen vom Bezirksrat ohne Hinweis auf eine gesetzliche Grundlage abgewiesen worden ist. Es ist somit in der Folge zu prüfen, ob der angefochtene Entscheid rechtens ist.