Die Standeskommission unterstützt die Haltung der Vorinstanz und lehnt den von der Grundeigentümerin erhobenen Rekurs ab. In den Erwägungen legt die Standeskommission dar, ob und inwieweit ein Anspruch eines Privaten auf die Benutzung von öffentlichem Boden für das regelmässige Abstellen eines Motorfahrzeuges besteht und ob die Bewilligungsbehörde das bei der Erteilung von Bewilligungen für den gesteigerten Gemeingebrauch zustehende Ermessen richtig angewendet hat. Die Standeskommission hat diesbezüglich Folgendes in Erwägung gezogen: (...)