Das Begehren einer Grundeigentümerin, den an ihr Grundstück angrenzenden öffentlichen Boden für das regelmässige Abstellen eines Motorfahrzeuges in Anspruch zu nehmen, ist von der zuständigen Behörde aus präjudiziellen Gründen abgewiesen worden. Die Standeskommission unterstützt die Haltung der Vorinstanz und lehnt den von der Grundeigentümerin erhobenen Rekurs ab.