Auf einer problemlosen Strecke (z.B. gut ausgebaute, übersichtliche und trockene Überlandstrasse, gute Sichtverhältnisse, wenig Verkehr) genügt die sogenannte "einfache" Aufmerksamkeit. Ein besonderes Mass an Aufmerksamkeit, etwa eine erhöhte Reaktionsbereitschaft, wird dabei nicht verlangt. Eine "erhöhte" Aufmerksamkeit und damit eine gesteigerte Reaktionsbereitschaft wird hingegen beispielsweise gefordert, wenn der Fahrzeugführer zu besonderer Vorsicht verpflichtet oder wenn die Verkehrssituation unübersichtlich und unklar ist (vgl. dazu, Schaffhauser, Grundriss des Schweizerischen Strassenverkehrsrecht, a.a.