Erfahrungsgemäss führt die Missachtung des Verbotes, vor Fussgängerstreifen anhaltende Fahrzeuge zu überholen, häufig zu Verkehrsunfällen mit unabsehbaren Folgen. Es ist nicht das Verdienst des Rekurrenten, sondern dem Zufall zu verdanken (Aufmerksamkeit des Postautochauffeurs, der das Dreiklanghorn betätigt hat), dass es in casu nicht zu einer Kollision mit den sich bereits auf dem Fussgängerstreifen befindlichen Fussgängern gekommen ist. Objektiv gesehen liegt somit zumindest eine abstrakte, wenn nicht gar eine konkrete Gefährdung, gegenüber den fraglichen Fussgängern vor.