Eine schwere Verkehrsgefährdung ist immer dann anzunehmen, wenn die Widerhandlung "den Eintritt des Schadens in grössere Nähe rücken liess" (vgl. dazu Peter Staufer, der Entzug des Führerausweises, Berner Dissertation 1966, S. 58). Erfahrungsgemäss führt die Missachtung des Verbotes, vor Fussgängerstreifen anhaltende Fahrzeuge zu überholen, häufig zu Verkehrsunfällen mit unabsehbaren Folgen.