regelmässig den Verkehr, selbst wenn er den Überholvorgang noch abbrechen kann und sein Fahrzeug vor dem Fussgängerstreifen zum Stillstand bringt. Nach dem Vertrauensgrundsatz, der heute den Strassenverkehr beherrscht, darf jeder Strassenbenützer, der sich selbst ordnungsgemäss verhält, im Allgemeinen darauf vertrauen, dass sich die anderen Verkehrsteilnehmer ebenfalls ordnungsgemäss verhalten, ihn also nicht behindern oder gefährden (vgl. dazu René Schaffhauser, Grundriss des Schweizerischen Strassenverkehrsrechts, Band I 1984, N. 302, S. 113).