Ein Fahrzeugführer hatte zum Überholen eines vor dem Fussgängerstreifen anhaltenden Postautos angesetzt und konnte nur dank einer Vollbremsung noch vor dem Streifen, auf welchem mehrere Personen die Strasse überqueren wollten, anhalten. Die von der zuständigen Administrativmassnahmebehörde ausgesprochene Verwarnung zog der Motorfahrzeugführer mit Rekurs an die Standeskommission weiter. Die Standeskommission hat sich eingehend mit der Frage beschäftigt, ob das Vergehen bzw. die dadurch geschaffene Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer derart gering gewesen ist, dass von einer Verwarnung hätte abgesehen werden können.