Zum einen ist nicht erstellt, dass im Falle einer generellen Verlängerung das jugendliche Publikum in der Tat keine ausserkantonalen Discos mehr aufsuchen würde. Zum anderen ist zu bemerken, dass selbst wenn dem so wäre, die diesbezügliche vom Rekurrenten ins Feld geführte Gefahr weit geringer einzustufen sein dürfte als die Gefährdung der Nachtruhe. (...) Verwarnung eines Motorfahrzeugführers