2.3.4 Der Rekurrent bringt im Weiteren vor, die nachgesuchte Verlängerung entspreche einem Bedürfnis der Tourismusbranche bzw. der Fremdenverkehrsgäste. Es mag unter Umständen zutreffen, dass eine gewisse Anzahl von Personen ein solches Bedürfnis hat. Dieses Interesse ist jedoch nach Ansicht der Standeskommission nicht derart hoch zu werten, wie das Polizeigut der Nachtruhe. Ausserdem kommt hinzu, dass es an sich genügen sollte, wenn die Gäste bis um 03.00 Uhr im Dancing verweilen können.