Ohne Zweifel bringt das Verlassen eines Gastgewerbebetriebes zwischen 03.00 Uhr und 05.00 Uhr in der Nacht Geräusche mit sich, die sich weit erheblicher und störender auswirken als tagsüber und in den Abendstunden. Selbst wenn sich die Gäste durchaus normal und korrekt verhalten, sind Wortwechsel kaum zu vermeiden, die in ihrer Stärke einem üblichen Tagesgespräch an Intensität nicht nachstehen, aber zufolge der Stille der Nachtstunden besonders gut von der Umgebung gehört werden können.