In der Regel übersteigen die von einem normal geführten Gastgewerbebetrieb ausgehenden Immissionen wie Wortwechsel der ein- und ausgehenden Gäste, Schliessen der Fahrzeugtüren, Starten der Motorfahrzeuge etc. tagsüber und auch selbst in den Abendstunden ein gewisses Immissionsmass nicht. Wird jedoch ein Gastgewerbebetrieb bis weit über die Mitternacht bzw. bis 04.00 Uhr oder bis 05.00 Uhr offen gehalten, so wirken sich die damit verbundenen Immissionen zeitlich nicht proportional, sondern umso stärker aus, je länger sie in der Nacht andauern.