Hätte der Bezirksrat dem rekurrentischen Gesuch Folge geleistet, so hätte dies im Resultat zweifellos zu einer Verkürzung der Nachtruhe und somit zu einer Beeinträchtigung dieses Polizeigutes in der unmittelbaren Umgebung des Dancingbetriebes geführt. In der Regel übersteigen die von einem normal geführten Gastgewerbebetrieb ausgehenden Immissionen wie Wortwechsel der ein- und ausgehenden Gäste, Schliessen der Fahrzeugtüren, Starten der Motorfahrzeuge etc. tagsüber und auch selbst in den Abendstunden ein gewisses Immissionsmass nicht.