das Lokal während der Woche spätestens um 04.00 Uhr bzw. am Freitag und Samstag um 05.00 Uhr verlassen. Hätte der Bezirksrat dem rekurrentischen Gesuch Folge geleistet, so hätte dies im Resultat zweifellos zu einer Verkürzung der Nachtruhe und somit zu einer Beeinträchtigung dieses Polizeigutes in der unmittelbaren Umgebung des Dancingbetriebes geführt.