Die Inserate enthalten Aussagen wie "Ich versage mir nichts und esse, was mir schmeckt", "ohne jegliche Einschränkungen", "Ja, ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich ... keine Diät halten muss" oder "vergessen sie nicht, Sie können alles essen, was Ihnen schmeckt". In der Beschwerdeschrift (S. 4) sowie in der Rekursschrift (S. 8 f.) wird demgegenüber geltend gemacht, dass es sich bei der angepriesenen "Methode" um "ausgewogene" Ernährungshinweise bzw. um eine "ganzheitliche Ernährungsmethode" handle, und dass eine übergewichtige Person, welche sich an diese Hinweise halte, aufgrund der "kalorienredu-