Im zu beurteilenden Fall hat sich der Angeklagte nach seinen Angaben zwar vor der Trunkenfahrt Gedanken über den Alkoholkonsum gemacht, sich aber dann doch so gut gefühlt, dass er versuchte, mit dem Fahrzeug nach Hause zu fahren. Dabei ist jedoch nicht von einem neuen Entscheid unter verminderter Zurechnungsfähigkeit auszugehen.