Es ist allgemein bekannt, dass Personen unter Alkoholeinfluss ihre Fahrtüchtigkeit über- und ihren Alkoholkonsum unterschätzen. Deshalb müssen die Vorkehren zur Verhinderung des Führens eines Motorfahrzeugs im angetrunkenen Zustand grundsätzlich vor Beginn des Alkoholkonsums getroffen werden. Wer deshalb übermässig trinkt, ohne zuvor sicherzustellen, dass er anschliessend kein Fahrzeug mehr lenkt, nimmt das Führen eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand zumindest in Kauf, was für Eventualvorsatz genügt.