Fahren in angetrunkenem Zustand; ‘actio libera in causa’ Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde: A wollte nach mehreren Wirtshausbesuchen, bei welchen er eine erhebliche Menge Alkohol konsumiert hatte, als Fahrzeugführer mit seinem Auto nach Hause zurückfahren. Dabei geriet er in eine Polizeikontrolle. Er missachtete das Haltezeichen der Polizei, um sich der Kontrolle zu entziehen. Der Polizeibeamte konnte nur durch einen Sprung eine Kollision mit dem Fahrzeug verhindern, welches die Kontrolle mit unverminderter Geschwindigkeit passierte. Nach längerer Verfolgungsjagd durch die Polizei konnte A gestellt werden.