Mit dem jetzigen Pächter sei über das Land ein zehnjähriger Pachtvertrag abgeschlossen worden, wodurch eine langfristige landwirtschaftliche Nutzung desselben gewährleistet sei. Nach Ablauf der Pacht könne entweder eine Verlängerung oder eine Zuschlagung zum landwirtschaftlichen Gewerbe B, welches sich auch in ihrem Eigentum befinde, in Frage kommen.