Der erste Tag der für die Zustellung der Verfügung vom Freitag, 8. Oktober 1999 massgebenden Abholfrist war mithin der Montag, 11. Oktober 1999, der Tag des ersten Zustellversuches, so dass die 7-tägige Frist am Montag, 18. Oktober 1999 endete. Am Tag darauf, am 19. Oktober 1999, begann die Frist von zehn Tagen für die Einreichung der Beschwerde zu laufen (vgl. BGE 123 III 493 Erw. 1). Der letzte Tag der Frist war der Donnerstag, 28. Oktober 1999, weshalb die erst am 2. November 1999 der Post übergebene Beschwerde verspätet ist. Dementsprechend kann auf die Beschwerde nicht eingetreten werden.