1.1. Laut Art. 11 Abs. 1 des Standeskommissionsbeschlusses betreffend Aussenreklamen und Anschlagstellen vom 21. März 1989 (StKB ARAS) sind Gesuche für die Errichtung von Aussenreklamen und Anschlagstellen der zuständigen Baubewilligungsbehörde einzureichen. Gemäss Abs. 2 des gleichen Artikels richtet sich das Bewilligungsverfahren nach Art. 65 ff. und Art. 69 ff. des Baugesetzes vom 28. April 1985 (BauG). (...)