Demgegenüber fällt eine bauliche Massnahme mit der ein gegebenes Bauvolumen vergrössert wird, nicht mehr unter den Begriff der Erneuerung. Von Wiederaufbau ist dann die Rede, wenn ein ursprünglich rechtmässiges Bauwerk am gleichen Ort und im Rahmen des bisherigen Umfanges und Zweckes wieder errichtet wird. Der Begriff der "teilweisen Änderung" umfasst dagegen die teilweise Zweck- oder Nutzungsänderung, die teilweise bauliche Veränderung (Umbau) sowie die Erweiterung einer bestehenden Baute. Zweckänderungen sind - bei äusserlich unveränderter Gestalt des Bauwerkes - teilweise, solange sie nicht wesentlich neue Nutzungsmöglichkeiten eröffnen.