Umnutzung einer Melster zu Wohnzwecken Die Standeskommission lehnte ein nachträglich eingereichtes Baugesuch für eine bereits erfolgte Umnutzung einer Melster im Alpgebiet zu Wohnzwecken ab und verlangte von der Bauherrschaft die Entfernung der vorgenommenen baulichen Veränderungen bzw. die Wiederherstellung des gesetzeskonformen Zustandes. Die Standeskommission ist nach eingehender Prüfung des durch die Raumplanungsgesetzgebung und durch die kantonale Baugesetzgebung zur Verfügung stehenden Ermessensspielraumes zum Entscheid gelangt, dass die Verfügung der Vorinstanz zurecht erfolgte.