Die Administrativmassnahmebehörde im Strassenverkehr hat gegen einen Motorfahrzeuglenker wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts um 24 km/h den Entzug des Führerausweises verfügt. Der Rekurs des Motorfahrzeugführers wurde von der Standeskommission unter Darlegung der neuesten bundesgerichtlichen Rechtsprechung abgewiesen und die Entzugsverfügung bestätigt. (...)