In Deutschland werden diese Erkenntnisse schon seit längerem in die Praxis umgesetzt. Die deutschen Richtlinien für die Prüfung der körperlichen und geistigen Eignung von Fahrerlaubnisbewerbern und -inhabern (Eignungsrichtlinien) sahen bereits in ihrer Fassung vom 1. Dezember 1982 vor, dass die Anordnung einer medizi- nisch-psychologischen Eignungsuntersuchung auch bei erstmals alkoholauffälligen Fahrzeugführern mit einer Blutalkoholkonzentration von 2 Promillen oder mehr in Frage komme. Mit einer Änderung dieser Eignungsrichtlinien wurde diese Zahl am 30. September 1989 gar auf 1,6 Promille herabgesetzt.