Im Bereich von 1,3 bis 1,6 Gewichtspromillen ist dies gemäss dieser Analyse nur noch in Einzelfällen nicht der Fall. Bei einer Blutalkoholkonzentration von über 1,6 Gewichtspromillen könne allenfalls in extrem seltenen Fällen ein behandlungsbedürftiger Alkoholkonsum ausgeschlossen werden. In Deutschland werden diese Erkenntnisse schon seit längerem in die Praxis umgesetzt.