Diese Vorstellung führt Dr. René Schaffhauser auf ein schiefes Verständnis des Grundsatzes von Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit zurück. Gemäss Dr. R. Schaffhauser entscheidet nämlich nicht dieser Grundsatz die Frage, ob ein Sicherungs- oder ein Warnungsentzug zu erlassen ist, sondern vielmehr die Antwort auf die Frage nach der Eignung, im vorliegenden Fall somit die Frage nach der Alkoholabhängigkeit.