Der aufgrund der Weigerung des Motorfahrzeugführers von der zuständigen Behörde verfügte Sicherungsentzug wurde bei der Standeskommission erfolglos mit Rekurs angefochten. Dabei hat die Standeskommission die von der Administrativmassnahmebehörde verlangte Abklärung der allgemeinen Fahrtauglichkeit eines Fahrzeugführers bei Verdacht auf Trunksucht unter anderem mit folgenden Erwägungen unterstützt: (...)