vom Fahrzeugführer, dass er sich im Institut für Rechtsmedizin am Kantonsspital St.Gallen auf seine Fahrtauglichkeit untersuchen lasse, wobei im Falle der Weigerung die Administrativmassnahmenbehörde den Entzug der Fahrbewilligung auf unbestimmte Zeit (Sicherungsentzug) in Erwägung ziehen werde. Der aufgrund der Weigerung des Motorfahrzeugführers von der zuständigen Behörde verfügte Sicherungsentzug wurde bei der Standeskommission erfolglos mit Rekurs angefochten.