Ein Motorfahrzeugführer verursachte in angetrunkenem Zustand mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 3,31 Gewichtspromillen einen Selbstunfall. Wegen Verdachts des Alkoholmissbrauches verlangte die Abteilung für Administrativmassnahmen des Justiz-, Polizei- und Militärdepartementes Appenzell I.Rh. vom Fahrzeugführer, dass er sich im Institut für Rechtsmedizin am Kantonsspital St.Gallen auf seine Fahrtauglichkeit untersuchen lasse, wobei im Falle der Weigerung die Administrativmassnahmenbehörde den Entzug der Fahrbewilligung auf unbestimmte Zeit (Sicherungsentzug) in Erwägung ziehen werde.