Mit Entscheid vom 22. April 1998 lehnte das Landeshauptmannamt Appenzell I.Rh. die Bewilligung zum Verkauf der Liegenschaft A, Kat. Nr. A, Parz. Nr. A, Oberegg, ab. Der im Kaufvertrag zwischen B (Verkäufer) und C (Käufer) vereinbarte Preis von Fr. 200’000.-- sei übersetzt.