Das Bezirksgericht liess ein Gutachten zur Einkommensbeurteilung auf dem Landwirtschaftsbetrieb von H., „B.“ erstellen: Das landwirtschaftliche Einkommen 1996 wird mit Fr. 32’251.40 (S. 4) bezeichnet. Dabei konnte beim Bargeldverkehr nicht auf ein periodisch saldiertes Journal zurückgegriffen werden. Aufgrund vieler Plausibilitätstests dürfe aber davon ausgegangen werden, dass keine grösseren Erträge und Kosten fehlten (S. 6). In der letzten Steuerveranlagung wurden für das Jahr 1995 Einkünfte von insgesamt Fr. 34’390.-- deklariert.